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NIS2

SEP AG: Ihr Partner für NIS-2-konforme Backup- und Disaster-Recovery-Lösungen

In der heutigen Zeit ist der Schutz kritischer Infrastrukturen und sensibler Daten von größter Bedeutung. Die EU NIS-2-Richtlinie setzt neue Standards in der Cybersicherheit, um kritische und wichtige Unternehmen besser zu schützen. Die SEP AG unterstützt Organisationen auf ihrem Weg zur Einhaltung dieser Vorschriften im Bereich Backup und Disaster Recovery.

Unsere leistungsstarke Plattform bietet umfassende Lösungen für Backup- und Wiederherstellungsprozesse sowie spezialisierte Checklisten und Tools, die die Erfüllung der NIS-2-Anforderungen vereinfachen und automatisieren.

Erfahren Sie, wie die SEP AG Ihrem Unternehmen helfen kann, die Herausforderungen der NIS-2-Richtlinie zu bewältigen und gleichzeitig Ihre Backup-Infrastruktur zu optimieren.

NIS2

Was ist NIS-2?

Die NIS-2 Richtlinie (Netz- und Informationssicherheit 2) aktualisiert die ursprüngliche NIS-Richtlinie aus dem Jahr 2016 und soll die Cybersicherheit in der EU stärken. Sie erweitert den Geltungsbereich auf mehr Sektoren und Unternehmen, darunter Energie, Verkehr, Banken und Gesundheitswesen. Unternehmen müssen strenge Sicherheitsmaßnahmen umsetzen, darunter Risikomanagement und Verschlüsselung, und erhebliche Sicherheitsvorfälle schnell melden. Die Richtlinie fördert die Zusammenarbeit zwischen den EU-Mitgliedstaaten und stellt sicher, dass nationale Teams für Sicherheitsvorfälle zusammenarbeiten. Die nationalen Regulierungsbehörden erhalten mehr Befugnisse zur Durchsetzung und Überwachung der Einhaltung. Dadurch werden kritische Infrastrukturen geschützt und die Sicherheitsstandards in der EU harmonisiert.

Wer ist von der NIS-2 Richtlinie betroffen?

Die NIS-2 Richtlinie betrifft zahlreiche Unternehmen und Organisationen, oft ohne dass diese sich dessen bewusst sind. Betroffen sind vor allem Einrichtungen aus den 18 Sektoren darunter zählen Energie, Verkehr, Gesundheit, Wasser, Finanzen und digitale Infrastruktur. Vor allem Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mehr als 10 Millionen Euro oder mehr als 50 Mitarbeitern müssen die Richtlinie beachten. In Deutschland sind rund 30.000 Unternehmen betroffen. Das NIS-2 Gesetz verlangt erhöhte Sicherheitsstandards, darunter effektive Backup- und Recovery-Lösungen, um Cyberangriffe abzuwehren und Datenverluste zu minimieren. Viele Unternehmen sind sich nicht bewusst, dass sie unter diese Regelungen fallen, was zu Compliance-Risiken und möglichen Strafen führen kann.

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Patrick Luc

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Raymond Gumberger

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Thomas Bayer

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Welche Neuerungen gibt es durch die NIS-2 Richtlinie im Backup-Bereich?

Die NIS-2 Richtlinie verschärft die Sicherheitsanforderungen für kritische Infrastrukturen, besonders im Bereich der Backup-Systeme. Unternehmen müssen ihre Backup-Strategien anpassen und sicherstellen, dass sie den neuen Vorgaben entsprechen. Zu den zentralen Maßnahmen gehören die Implementierung sicherer und zuverlässiger Backup- und Wiederherstellungsverfahren, regelmäßige Überprüfungen der Backup-Integrität und der Schutz der Backups vor unbefugtem Zugriff. SEP unterstützt Unternehmen dabei, die Nachweis-Anforderungen der NIS-2 Richtlinie zu erfüllen, indem es eine umfassende Übersicht über die Backup-Infrastruktur bietet, automatisierte Backup-Checks ermöglicht und wertvolle Einblicke in die Effizienz und Sicherheit der Backup-Prozesse liefert.

Wie kann die SEP die NIS-2 Richtlinie unterstützen?

Die SEP AG ist Ihr zuverlässiger Ansprechpartner, wenn es darum geht, die Vorgaben in der NIS-2 Richtlinie zu erfüllen. Mit unserer eigenen Backup- und Disaster-Recovery Lösungen SEP sesam bieten wir Ihnen eine umfassende bewährte Lösung, die alle NIS-2 Anforderungen abdeckt.

Neben unserer leistungsstarken Backup-Lösung bieten wir Ihnen auch eine umfassende Beratung an damit Sie die NIS-2 Anforderungen im Bereich Backup und Recovery erfolgreich umsetzen können.

Setzen Sie sich jetzt mit unseren Experten in Verbindung und vereinbaren Sie einen Beratungstermin.

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